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  <title>Zuchtschauordnung</title>
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  <pubDate>Thu, 2 Apr 2026 13:17:10 +0200</pubDate>
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        <title>Zuchtschauordnung - 1</title>
        <description><![CDATA[<H2 style="WHITE-SPACE: normal; WORD-SPACING: 0px; TEXT-TRANSFORM: none; COLOR: rgb(68,68,68); PADDING-BOTTOM: 2px; PADDING-TOP: 10px; FONT: bold 12px Arial, Helvetica, sans-serif; PADDING-LEFT: 0px; MARGIN: 0px; LETTER-SPACING: normal; PADDING-RIGHT: 0px; BACKGROUND-COLOR: rgb(255,255,255); TEXT-INDENT: 0px; -webkit-text-stroke-width: 0px">Zuchtschauordnung des KSHC e.V.</H2> <P style="WHITE-SPACE: normal; WORD-SPACING: 0px; TEXT-TRANSFORM: none; COLOR: rgb(68,68,68); PADDING-BOTTOM: 8px; PADDING-TOP: 2px; FONT: 12px/19px Arial, Helvetica, sans-serif; PADDING-LEFT: 0px; MARGIN: 0px; LETTER-SPACING: normal; PADDING-RIGHT: 0px; BACKGROUND-COLOR: rgb(255,255,255); TEXT-INDENT: 0px; -webkit-text-stroke-width: 0px"><STRONG><I>Zuchtschauordnung<BR><BR></I></STRONG><STRONG><I>des KSHC e.V.<BR><BR></I></STRONG><STRONG><I>Best</I></STRONG><STRONG><I>&auml;</I></STRONG><STRONG><I>tigt am 11.03.2006<BR>durch die Hauptversammlung<BR><BR></I></STRONG>&sect; 1 Begriffsbestimmung und Grundlagen<BR>Zuchtschauen sind eine zuchtf&ouml;rdernde Einrichtung. Es sind &ouml;ffentlich bundesweite<BR>Veranstaltungen. Sie dienen der Bewertung der Tiere der Kaukasischen Sch&auml;ferhunde,<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>die im Eigentum in- oder ausl&auml;ndischer Personen stehen. Sie dienen dem Zweck der-<BR>Publikmachung der Rasse und somit der &Ouml;ffentlichkeitsarbeit.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR><BR>&sect; 2 Einteilung der Zuchtschauen und Geltungsbereich<BR>Vorbereitung und Ablauf regelt sich nach dieser Zuchtschauordnungund der<BR>. Zuchtrichterordnung<BR>1. Clubsieger-Zuchtschau<BR>2. Spezial-Zuchtschau<BR>3. Angliederung von Sonderschauen an Zuchtschauen anderer Dachverb&auml;nde.<BR><BR>&sect; 3 Terminschutz<BR>Alle Zuchtschauen m&uuml;ssen &uuml;ber den Referenten Zuchtschauwesen dem Vorstand<BR>gemeldet werden. (Koordinierung der Termine)<BR><BR>&sect; 4 Ausschreibung<BR>1. Alle Drucksachen m&uuml;ssen<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;mit dem</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>Zeichen des KSHC gekennzeichnet sein.<BR>(<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;Einladungen</SPAN>, Urkunden, Meldeformulare, Bewertungsbogen usw.)<BR>2. Die Ausschreibung muss &uuml;ber Zuchtschauleitung, Ort , Termin, Klasseneinteilung,<BR>Titel und Anwartschaftsvergabe Auskunft geben.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR><BR>&sect; 5 Katalog:<BR>1. Mindestangaben<BR>Ausstellernachweis, Ort, Datum, Zuchtschauleiter, Sonderleiter mit Adressen,<BR>Zuchtrichter, alle auszustellenden Tiere in ihren Klassen mit Startnummer<BR>(Katalognummer) und Zuchtbuch/Registernummer.<BR>2. Jeder Aussteller erh&auml;lt einen Katalog kostenlos.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>3. Meldungen mit Katalogeintragung sind nur bis zum Meldeschluss m&ouml;glich.<BR>4. Sp&auml;tere Meldungen sind m&ouml;glich, werden aber nicht im Katalog ber&uuml;cksichtigt.<BR><BR>&sect; 6 Zulassung von Hunden<BR>1. Zugelassen sind nur Kaukasische Sch&auml;ferhunde mit Ahnentafel, Registrierschein oder<BR>Eintragung in einem Zuchtbuch oder Register.<BR>2. Kranke, krankheitsverd&auml;chtige, mit Ungeziefer behaftete oder missgebildete Hunde,<BR>sowie l&auml;ufige H&uuml;ndinnen oder sichtlich tr&auml;chtige H&uuml;ndinnen d&uuml;rfen nicht in das<BR>Ausstellungsgel&auml;nde eingebracht werden.<BR>3. Ausstellungsverbot f&uuml;r tierschutzwidrig kupierte Hunde.<BR><SPAN class=Apple-converted-space>Nach der &nbsp;</SPAN>neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab dem 01.05.2002 ein<BR>Ausstellungsverbot f&uuml;r folgende Hunde<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;aus dem</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>In- und Ausland:<BR>Ohren kupiert nach dem 01.01.1987<BR>Das Ausstellungsverbot gilt nicht in Ausnahmef&auml;llen, wenn eine<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;medizinische </SPAN>Indikation<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>vorliegt. Eine entsprechende Bescheinigung<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;ist der</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>Meldung beizuf&uuml;gen.<BR><BR><BR><BR>&sect; 7 Zulassung von Ausstellern<BR>1. Der amtierende Sonderleiter darf seinen Hund pers&ouml;nlich nicht ausstellen.<BR>2. Sonderleiter, Ringhelfer und Zuchtrichteranw&auml;rter d&uuml;rfen nur mit Genehmigung des<BR>Zuchtschauleiters ihre Hunde von anderen Personen vorf&uuml;hren lassen, m&uuml;ssen aber<BR>den Ring f&uuml;r die Zeit der Bewertung verlassen.<BR>3. Zuchtrichter d&uuml;rfen am Tag der Zuchtschau ( bei T&auml;tigkeit) nicht ausstellen.<BR>4. Ein Auswechseln des Vorf&uuml;hrenden w&auml;hrend der Zeit der Bewertung ist nur in<BR>Ausnahmef&auml;llen erlaubt.<BR>5. Personen anderer Clubs und Vereine, sowie anderer Dachverb&auml;nde (In -und Ausland)<BR>sind zur Teilnahme an einer Zuchtschau des KSHC berechtigt, wenn sie die Kriterien<BR>dieser<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;Ordnung</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>erf&uuml;llen.<BR><BR>&sect; 8<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;Meldung</SPAN><BR>1. Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigent&uuml;mer berechtigt. Vertretung ist nur mit<BR>Vollmacht des Eigent&uuml;mers m&ouml;glich. Die Meldung kann nur unter dem im Zuchtbuch oder Register eingetragenen Namen des Hundes erfolgen (Ahnentafel).<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>2. Mit der Meldung erkennt der Eigent&uuml;mer diese Zuchtschauordnung in allen ihren Punkten f&uuml;r sich verbindlich an.<BR>3. Doppelmeldungen sind unzul&auml;ssig.<BR>4. Das Zur&uuml;ckziehen einer Meldung ist schriftlich bis zum Meldeschluss m&ouml;glich. 25% des gezahlten Meldegeldes werden als Bearbeitungskosten einbehalten. Bei unbegr&uuml;ndetem Nichterscheinen am Tage der Zuchtschau erfolgt keine R&uuml;ckzahlung. Bei begr&uuml;ndetem Fernbleiben sind 50% der Meldegeb&uuml;hren zu zahlen.<BR>5. Das Vorf&uuml;hren des Hundes kann ein Vertreter<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;&uuml;bernehmen</SPAN>.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>6. Der Veranstalter kann den Termin der Zuchtschau verlegen. Hierf&uuml;r reicht eine rechtzeitige Benachrichtigung der Besitzer(Aussteller): Werden bei Terminverlegung die Meldungen nicht unverz&uuml;glich zur&uuml;ckgezogen (schriftlich), so gelten sie weiterhin als abgegeben.<BR><BR>&sect; 9 Meldegeb&uuml;hr<BR>Das Meldegeld wird vom Vorstand oder dem jeweiligen Veranstalter (andere Clubs oder Dachverb&auml;nde) festgelegt.<BR><BR>&sect;10 Haftung<BR>Der Eigent&uuml;mer der ausgestellten Hunde<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;haftet</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>f&uuml;r alle von seinem Tier verursachten Sch&auml;den.<BR><BR>&sect;11 Pflichten des Ausstellers<BR>1. Die Aussteller erkennen an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Diese unterliegen keiner &Uuml;berpr&uuml;fung. Beleidigungen des Zuchtrichters oder &ouml;ffentliche Kritik seiner Bewertung und Platzierungen sind unzul&auml;ssig.<BR>2. F&uuml;r die rechtzeitige Vorf&uuml;hrung im Ring ist der Aussteller verantwortlich.<BR>3. Abstammungs- und Impfnachweise sind vorzuweisen.<BR>4. Die Katalog- bzw. Startnummer ist gut sichtbar am Aussteller zu tragen.<BR><BR><BR><BR><BR><BR>5. Einwirkungen<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;auf den</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>Hund von au&szlig;erhalb des Ringes befindlichen Personen sind verboten. Sie k&ouml;nnen zum Ausschluss der Bewertung f&uuml;hren.<BR>6. Alle &uuml;ber B&uuml;rsten und K&auml;mmen hinausgehenden Behandlungen mit<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;Spray</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>oder &Auml;hnlichem sind verboten und f&uuml;hren zum Ausschluss der Bewertung.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>7. Stachelhalsb&auml;nder mit nach innen gerichteten Zinken sind verboten.<BR>8. F&uuml;r die sichere Unterbringung und das gesicherte Ablegen (evtl. Beisskorb) ist der Aussteller verantwortlich. Abgelegte Hunde d&uuml;rfen nicht allein gelassen werden.<BR><BR>&sect; 12 Rechte des Ausstellers<BR>Beanstandungen gegen&uuml;ber dem Zuchtrichter &uuml;ber Durchf&uuml;hrung des Richtens<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;und der</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>Titelvergabe sind unverz&uuml;glich unter Hinterlegung eines Sicherheitsgeldes in H&ouml;he von drei Meldegeb&uuml;hren schriftlich der Zuchtschauleitung oder binnen zwei Tagen an die Gesch&auml;ftsstelle abzugeben. Im letzten Fall ist ein Verrechnungsschick in der genannten H&ouml;he beizuf&uuml;gen.<BR><BR>&sect; 13 Hausrecht<BR>Der Veranstalter ist Inhaber des Hausrechtes. Er ist berechtigt,. F&uuml;r laufende und sp&auml;tere Veranstaltungen fahrl&auml;ssig handelnden oder st&ouml;renden Personen Hausverbot auszusprechen.<BR><BR>&sect;14 Personen im Ring<BR>Au&szlig;er dem Zuchtrichter, einem Anw&auml;rter, dem Ringsekret&auml;r, dem Sonderleiter, den Ringhelfern, wenn n&ouml;tig, dem Dolmetscher und den Hundef&uuml;hrern hat sich niemand im Ring aufzuhalten. Die Zuchtschauleitung hat<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;das Recht</SPAN>, den Ring zu betreten. Keiner darf die Entscheidung des Zuchtrichters beeinflussen.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR><BR>&sect;15 Klasseneinteilung<BR>1. Babyklasse Bis 6 Monate (Clubintern)<BR>2. J&uuml;ngstenklasse 6-9 Monate<BR>3. Jugendklasse 9-18 Monate<BR>4. Zwischenklasse 15-24 Monate<BR>5. Offene Klasse ab 15 Monate<BR>6. Veteranenklasse ab 8. Lebensjahr<BR>7. Championklasse d.h. am Tage der Meldung muss der erforderliche Titel errungen und best&auml;tigt<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;sein</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>und mit vorgelegt werden.<BR>8. Ehrenklasse (Champion &uuml;ber 8 Jahre) Auch hier muss ein errungener Titel<BR>“Sch&ouml;nheitschampion” vorhanden sein.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR><BR>&sect; 16 Versetzen eines Hundes in eine andere als gemeldete Klasse<BR>Es ist untersagt, einen Hund nach der Meldung des Ausstellers auf dessen Wunsch hin in eine andere Klasse zu versetzen. &Auml;nderungen sind nur durch die Zuchtschauleitung m&ouml;glich, wenn in Bezug auf Alter und Geschlecht falsch gemeldet wurde oder durch einen Fehler der Zuchtschauleitung.<BR>Bei Meldungen in der Championklasse wird beim Fehlen des Championnachweises der Hund automatisch in die Offene Klasse versetzt.<BR><BR>&sect; 17 Formwertnoten, Beurteilungen<BR>Vergeben werden:<BR>1. In den Klassen: vorz&uuml;glich (V)<BR>Sehr gut (SG)<BR>Gut ( G)<BR>Gen&uuml;gend ( Ggd)<BR>Nicht gen&uuml;gend (Nggd)<BR>2. In der J&uuml;ngstenklasse viel versprechend (VV)<BR>Versprechend ( V)<BR>Wenig versprechend (WV)<BR>3. In der Jugendklasse kann die Formwertnote “Vorz&uuml;glich” vergeben werden.<BR>4. Ohne Bewertung: Mit dieser Beurteilung darf nur ein Hund aus dem Ring entlassen werden, dem keine der genannten Formwertnoten zugestanden werden kann. Dies muss im Richterbericht ausgewertet werden.<BR>5. Als zur&uuml;ckgezogen gilt ein Hund, der vor der Bewertung aus dem Ring genommen wird.<BR>6. Als nicht erschienen gilt ein Hund, der nicht rechtzeitig zur Bewertung eingebracht wird.( Richterentscheidung)<BR><BR>&sect; 18 Platzierung<BR>1. Die vier besten Hunde einer Klasse sind zu platzieren. Sie m&uuml;ssen mindestens die Formwertnote “ gut” erreicht haben. Weitere Platzierungen sind nicht zul&auml;ssig. Erscheint in einer Klasse nur 1 Hund, so ist die Formwertnote mit der Fu&szlig;note “solo” zu kennzeichnen. Bei Platzierungen wird mit den Fu&szlig;noten 1-4 gearbeitet. (Z.B. V1,V2; SG 3, G4)<BR>2. Die Platzierung hat unmittelbar nach der Bewertung der jeweiligen Klasse zu erfolgen.<BR>3. Wird ein Hund erst nach der Platzierung des ersten Hundes in den Ring gebracht, so wird er nicht mehr platziert, er erh&auml;lt nur eine Formwertnote.<BR>&sect; 19 Bekanntgabe der Bewertung<BR>Die Bewertung auf Tafeln oder Listen darf erst nach der Bewertung und Platzierung der gesamten Klasse bekanntgegeben werden.<BR><BR>&sect; 20 Zulassung von Zuchtrichtern und deren Kosten<BR>1. Zugelassen wird ein Zuchtrichter der legitimiert ist, Kaukasische Sch&auml;ferhunde zu richten. Er muss eine Best&auml;tigung seines Clubs oder Dachverbandes aufweisen.<BR>2. Ausl&auml;ndische Zuchtrichter<BR>Hier muss zuz&uuml;glich eine Freistellung durch den jeweiligen Dachverband erfolgen. Die Richter m&uuml;ssen mit den Bewertungskriterien vertraut gemacht werden. Gerichtet wird nach dem g&uuml;ltigen Standard. Beherrscht der Tuchtrichter nicht die deutsche Sprache, muss ihm ein Dolmetscher zur Seite gestellt werden.<BR>3. Bei der Einladung ausl&auml;ndischer Zuchtrichter muss ihnen mitgeteilt werden, welche Kosten der<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;Verein</SPAN><SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN>&uuml;bernimmt. (Fahrkosten, Unterkunft, Spesen, Versicherung usw.)<BR><BR>&sect;21 Pflichten der Zuchtrichter<BR>1. Der Zuchtrichter ist verpflichtet nach dem g&uuml;ltigen Standard zu richten. Hierbei steht die Gesundheit des Hundes im Vordergrund.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>2. Der Zuchtrichter darf nicht in die Ahnentafel und den Katalog Einsicht nehmen.<BR>3. Seine Bewertung muss der Zuchtrichter in einem Bericht schriftlich niederlegen oder diktieren. Hierzu sind die Bewertungsb&ouml;gen zu nutzen.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>4. Das Bewertungsbuch (Richterbuch) muss er selbst f&uuml;hren.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>5. Alle anfallenden Verg&uuml;tungen erfolgen nach abgeschlossener Bewertung.<BR><BR>&sect; 22 Pflichten des Veranstalters;<BR>1. Dem Zuchtrichter sind nach dem offiziellen Meldeschluss unverz&uuml;glich die Anzahl der zu richtenden Hunde in jeder Klasse und nach Geschlecht zu melden. Er erh&auml;lt eine Ausschreibung.<BR>2. F&uuml;r einen eingeladenen ausl&auml;ndischen Zuchtrichter ist f&uuml;r den Zeitraum seines Aufenthaltes zum Zwecke seiner Aufgabenerf&uuml;llung in Deutschland eine Tagesversicherung abzuschlie&szlig;en. (Krankenhausaufenthalt usw.) F&uuml;r alle anderen Sch&auml;den durch Hunde verursacht, sind die Halter haftbar.<BR>3. Dem Zuchtrichter muss die M&ouml;glichkeit gegeben werden, sich im Ring die H&auml;nde zu s&auml;ubern.<BR>4. Einem Zuchtrichter d&uuml;rfen nicht mehr als 10 Hunde pro Stunde zum Richten vorgef&uuml;hrt werden. Im Einvernehmen mit dem Zuchtrichter kann bei besonderen Anl&auml;ssen die Zahl erh&ouml;ht werden. (h&ouml;chstens 12).<BR><BR>&sect;23 Zuchtrichterwechsel<BR>Die Zuchtschauleitung ist berechtigt, innerhalb der Veranstaltung, bei besonderen Anl&auml;ssen einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen.<BR>&sect; 24 Zuchtrichteranw&auml;rter<BR>Zuchtrichteranw&auml;rter d&uuml;rfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes des KSHC im Ring t&auml;tig werden. Das Einverst&auml;ndnis des amtierenden Zuchtrichters muss vorliegen.<BR><BR>&sect; 25 Zuchtgruppen- Wettbewerbe<BR>Zuchtgruppen - Wettbewerbe sind bei allen Veranstaltungen zu genehmigen und anzustreben. Sie k&ouml;nnen am Tage der Veranstaltung gemeldet werden. Zuchtgruppen mit mindestens drei Hunde mit gleichem Zwingernamen. Auch hier gilt die Formwertnote als Startberechtigung.( Mindestnote “gut”)<BR><BR>&sect; 26 Nachzucht-Gruppen Wettbewerbe<BR>Die Zulassung erfolgt nach &sect; 25. Eine solche Gruppe besteht aus Vater (R&uuml;de), Mutter (H&uuml;ndin) und 5 Jungtieren aus zwei verschiedenen W&uuml;rfen mit gleichem Zwingernamen. Auch hier gilt die Formwertnote gut als Startberechtigung.<BR><BR>&sect; 27 Paarklassen-Wettbewerb<BR>F&uuml;r den Paarklassen-Wettbewerb gelten die gleichen Zulassungskriterien wie im &sect; 25- 26. Die Paarklasse besteht aus einem R&uuml;den und einer H&uuml;ndin im Besitz eines Ausstellers. Gesucht wird hierbei das idealtypische, standardgerechte Paar.<BR><BR>&sect; 28 Ordnungsbestimmungen<BR>Verst&ouml;&szlig;e gegen diese Ordnung k&ouml;nnen mit Disziplinarma&szlig;nahmengeahndet werden.<BR>Mit dem Verbot dieser oder aller folgenden Zuchtveranstaltungen des laufenden Jahres des KSHC oder auch f&uuml;r immer..<BR>1. Wer den geordneten Ablauf von Zuchtschauen st&ouml;rt.<BR>2. Wer einer Anweisung der Zuchtschauleitung zuwiderhandelt.<BR>3. Wer seinen Hund vor Veranstaltungsschluss ohne Genehmigung der Zuchtschauleitung aus dem Zuchtschaugel&auml;nde entfernt.<BR>4. Wer sich ohne Genehmigung im Ring aufh&auml;lt.<BR>5. Wer sich als Aussteller nicht deutlich mit der Startnummer seines zur Bewertung vorgestellten Hundes kennzeichnet.<BR>6. Wer einen nach &sect; 6 Abs. 2 nicht zugelassenen Hund in das Zuchtschaugel&auml;nde einbringt.<BR>7. Wer schon fr&uuml;her aufgefallen ist und Hausverbot erhalten hat. Das Hausverbot muss den Zeitraum der laufenden Veranstaltung beinhalten.<BR>8. Wer sich die Teilnahme mit falschen Angaben bei der Meldung erschleicht.<BR><BR>&sect; 29 Ausfall von Zuchtschauen<BR>Sollte aus einem Grund, der nicht zu beeinflussen ist, die Zuchtschau ausfallen m&uuml;ssen, ist der KSHC berechtigt, bis zu 50 % der Meldegelder einzubehalten.Es darf aber nicht mehr einbehalten werden, als zur Abdeckung aller entstandenen Kosten.<BR><BR>&sect; 30 Angliederung von Zuchtschauen<BR>Die Angliederung einer Sonderschau bedarf der Zustimmung des Vorstandes des KSHC und des jeweiligen Dachverbandes und des Veranstalters, der diese Zuchtschau durchf&uuml;hrt.<BR><BR>&sect; 31 Durchf&uuml;hrung von Sonderschauen/ Verpflichtung des KSHC<BR>1. Einladung und Bezahlung des Zuchtrichters<BR>2. Stellen eines Sonderleiters<BR>3. Stellen des Ringpersonals<BR>4. Ordnungsgem&auml;&szlig;e Aush&auml;ndigung aller Papiere an den Aussteller und den Veranstalter.<BR>5. Der KSHC unterwirft sich den Richtlinien des jeweiligen Clubs oder Dachverband und dessen Hausrecht.<BR><BR>&sect; 32 Meldeformulare<BR>Der KSHC hat daf&uuml;r zu sorgen, dass in ausreichender Menge Meldeformulare des Veranstalters f&uuml;r alle Mitglieder vorhanden sind.<BR><BR>&sect; 33 Ringgr&ouml;&szlig;e<BR>Die Ringe f&uuml;r unsere Rasse d&uuml;rfen nicht kleiner als 80 qm sein. Keine Ringseite darf<BR>das Ma&szlig; von 6,00 m unterschreiten.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR><BR>&sect; 34 Einlass<BR>Die Einlasszeit ist einzuhalten. Zu einem gemeldeten Hund hat 1 Person freien Zutritt zum Zuchtschaugel&auml;nde.<BR><BR>&sect; 35 Zulassung von Personen<BR>Alle Personen, die nicht bei vorangegangenen Zuchtveranstaltungen negativ aufgefallen sind oder Hausverbot haben, Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung Erwachsener<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>( Kinderhandling)<BR><BR>&sect; 36 Vorzeitiges Verlassen der Zuchtschau<BR>Ausgestellte Hunde d&uuml;rfen nicht vor Verranstaltungsschluss die Zuchtschau verlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung k&ouml;nnen errungene Titel oder Titelanwartschaften aberkannt werden. Ausnahme besteht nur bei vorheriger Absprache mit der Zuchtschauleitung.<BR><BR>&sect; 37 Zuchtrichterspesen<BR>Zuchtrichterspesen/ Kosten werden nach Beendigung des Richtens ausgezahlt.<BR><BR>&sect; 38 Zuchtrichterbericht<BR>Bei allen Zuchtschauen ist ein Richterbericht anzufertigen, der im KK ver&ouml;ffentlicht werden kann.<BR><BR>&sect; 39 Reihenfolge des Richtens<BR>Bei allen Zuchtschauen muss die vorgegebene Reihenfolge eingehalten werden:<BR>- Babyklasse<BR>- J&uuml;ngstenklasse<BR>-Veteranenklasse<BR>- Ehrenklasse<BR>--Jugendklasse<BR>- Zwischenklasse<BR>- Offene Klasse<BR>- Championklasse<BR>Zuerst werden R&uuml;den, dann H&uuml;ndinnen beurteilt.<BR><BR>&sect; 40 Folgende Wettbewerbe k&ouml;nnen durchgef&uuml;hrt werden:<BR>- Bester Hund der Rasse<BR>- Zuchtgruppenwettstreit<BR>- Nachzuchtgruppenwettbewerb<BR>- Paarklassenwettbewerb<BR>- Juniorhandling<BR><BR>&sect; 41 Titelvergabe<BR>Es stehen folgende clubeigene Titel im Werttbewerb:<BR>1. Clubsieger<BR>Die Vergabe der Anwartschaften ist auf allen Zuchtschauen des Clubs m&ouml;glich.<BR>2. Deutscher KSH-Club Champion<BR>Die Vergabe der Anwartschaften ist nur auf Spezialzuchtschauen m&ouml;glich.<BR>3. Spezialzuchtschausieger, Spezialzuchtschaujugendsieger.<BR>Die Vergabe erfolgt am Tag der Spezialzuchtschau.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>Die Verleihungsbedingungen f&uuml;r die clubeigenen Titel erl&auml;sst der Clubvorstand. Sie werden im j&auml;hrlicher Abstand in der Vereinszeitung (KK) ver&ouml;ffentlicht.<BR>4. Titel<BR>Der KSHC vergibt den Titel “Deutscher Champion” und “ Deutscher Jugendchampion” des KSHC: Der Titel “ Deutscher Champion” berechtigt zum Start in der Siegerklasse. Der des Jugendchampions nicht.<BR><BR>5. Vergabebedingungen “ Deutscher Champion”<BR>Der Titel “ Deutscher Champion des KSHC” wird durch mindestens 4 Anwartschaften ( CAC) erworben. Die Anwartschaften m&uuml;ssen mindestens von drei zugelassenen Zuchtrichtern vergeben sein. Zwischen dem ersten und letzten CAC m&uuml;ssen mindestens 12 Monate und 1 Tag liegen. Die Anwartschaften k&ouml;nnen von den Zuchtrichtern in der Zwischenklasse und der Offenen Klasse f&uuml;r H&uuml;ndinnen und R&uuml;den an den mit “ vorz&uuml;glich 1" ausgezeichneten Hund vergeben werden. Ist einer der zum Vorschlag kommenden Hunde bereits am Tage der Ausstellung “ Deutscher Champion” und ist dieser Titel bereits best&auml;tigt, so kann der mit “ V2" ausgezeichnete Hund derselben Klasse, in der der Siegerhund mit dem Titel steht, eine Reserveanwartschaft erhalten, die entsprechend anerkannt wird. Erworbene Anwartschaften bei anderen Clubs oder Dachverb&auml;nden werden anerkannt und in die Titelvergabe mit einbezogen. Voraussetzung ist die Vergabe der erworbenen Anwartschaften durch einen zugelassenen Spezialzuchtrichter.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>6.Vergabebedingungen “ Deutscher Jugendchampion”<BR>Das CAC- Jugend kann auf allen internationalen und nationalen Zucht- oder Soderschauen erworben werden. Die Vergabe liegt im Ermessen des Richters bzw. eines “Sehr gut”. Ist einer der zum Vorschlag kommenden Hunde am Tag der Ausstellung schon “ Deutscher Jugendchampion” erh&auml;lt der Hund mit sehr gut 2 ein Reserve - CAC- J”. Bei Zuchtschauen anderer Clubs oder Verb&auml;nde erworbene CAC-J werden anerkannt und bei der Titelvergabe ber&uuml;cksichtigt und einbezogen.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR>7.Titelverleihung<BR>Die Verleihung des Titels “ Deutscher Champion des KSHC” oder “ Deutscher Jugendchampion des KSHC” erfolgt nur auf Antrag beim Clubvorstand. Die Best&auml;tigungsurkunde wird unverz&uuml;glich ausgefertigt und den Berechtigten ausgeh&auml;ndigt.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR><BR>&sect; 42 Zuchtschauen des KSHC<BR>Der KSHC kann j&auml;hrlich zwei Zuchtschauen durchf&uuml;hren.<BR>- Spezialzuchtschau<BR>- Clubsiegerzuchtschau<BR>Der Ort und der Termin werden jeweils vom KSHC- Vorstand beschlossen und festgelegt. Entsprechendes Personal ist von der Zuchtschauleitung in Absprache mit dem Vorstand einzusetzen.<SPAN class=Apple-converted-space>&nbsp;</SPAN><BR><BR>&sect; 43 Schlussbestimmungen<BR>Der Clubvorstand wird erm&auml;chtigt, im Falle eines neuen Reglements, diese Ordnung zu &auml;ndern oder zu erg&auml;nzen. Die &Auml;nderung muss in der Vereinszeitung ver&ouml;ffentlicht werden und wird dadurch bis zur Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt. Auf der Mitgliederversammlung muss dann die Best&auml;tigung erfolgen.</P>]]></description>
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