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Gebührenordnung des KSHC e.V.

Kaukasischer Schäferhunde Club e.V.

1. Mitgliederbeitrag:

Der Mitgliederbeitrag ist vom Eintrittsdatum an, für das laufende Kalenderjahr, mindestens jedoch für das Halbjahr, im voraus zu zahlen: (s. Satzung § 13)
Vollmitglied Jahresbeitrag 50,00 €
Familienmitglied Jahresbeitrag 20,00 €
Jugendlicher (unter 21 Jahren und wirtschaftlich abhängig) Jahresbeitrag 20,00 €
Ehrenmitglied mit Stimmrecht Jahresbeitrag beitragsfrei
Aufnahmegebühr für Vollmitglied 25,00 €
Aufnahmegebühr für Fam.-mitglieder und Jugendliche 10,00 €
Der Betrag ist unmittelbar nach erfolgter Bestätigung auf Aufnahme durch den Vorstand auf das Konto des KSHC e.V. einzuzahlen.
Bankverbindung : VR Bank-uckermark-Randow eG
IBAN DE 98 15091704 0130 0000 02, BIC GENODEF1PZ1
Die Beiträge sind fällig: (lt. Satzung § 12) 
Ganzjährige Zahlung bis zum 15.03. des laufenden Jahres.

2. Austrittserklärungen: 
Austritte können im ganzen Jahr erklärt werden. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht. Der Austritt wird nur wirksam, wenn die Gebühren für das laufende Jahr gezahlt werden.

3. Gebühren der Zuchtbuchstelle:
Gebühr pro Wurf: bis 6 Welpen 25,00 €
je weiterer Welpe 5,00 €
Gebühr pro Wurf, die von Muttertieren stammen, deren Besitzer nicht Mitglied
im Club ist bis 6 Welpen 50,00 €
je weiterer Welpe 5,00 €
1 Ahnentafel ( einschließlich KSHC Broschüre) 10,00 €
1 Registrierpass ( einschließlich KSHC Broschüre) 10,00 €
Phänotypbeurteilung 25,00 €
Registrierung eines Hundes 100,00 €
( Ausgabe der Reg.-Nr. , Registrierschein, Eintragung ins Zuchtbuch )
Nachfrage wegen unvollständiger Unterlagen je 10,00 €
Übernahme in das Zuchtbuch bzw. Register des KSHC je 25,00 €
Zweitschrift von Ahnentafel/Registerschein je 25,00 €
nationale Zwingernamenschutzgebühr 25,00 €
Zwingernamenschutzerweiterung 20,00 €
Nachforschungsanfrage 15,00 €
Deckschein ( vom Züchter/Hündin) wird von der ZB-Stelle mit der Wurfeintragung des Wurfes abgerechnet 15,00 €
Bei der Wurfabnahme und Zwingerbesichtigungen hat jeder Züchter 0,30 €/km Fahrgeld zu zahlen, wobei der Betrag max. 150,00 € (Decklung) für Fahrkosten des ZW an den Club zu zahlen ist. Der Club wiederum bezahlt die Fahrkosten des abnehmenden ZW direkt.
Es sollte in jedem Fall der dem Züchter am nächsten wohnenden ZW eingesetzt werden. Da jedoch freie Zuchtwartauswahl besteht, muss der Züchter bei Wunsch eines anderen ZW die weitere Anfahrdifferenz selbst zahlen.
Zuchtbuchauszüge je Seite 1,00 €
Auslandsanerkennung für eine Ahnentafel Anerkennung für das Ausland 35,00 €
(gilt auch für Nichtmitglieder)
Zwingerbuch 5,00 €
Sprungbuch 5,00 €

4. Nachzuchtbeurteilungen(NZB)Körung/Phänotypbeurteilung:
Teilnahme an einer NZB 5,00 €
Teilnahme an einer Körung 25,00 €
Nachkörung 20,00 €
Phänotypbeurteilung 25,00 €
Zuchtverlängerung (über Zuchtaltersgrenze hinaus) 20,00 €
Einzelkörung (SZO Pkt. 4.1.7) 25,00 €

5. HD/ED - Auswertungen
Für Tiere, die in unserem Zuchtbuch/Register erfasst sind 45,00 € für HD und ED je untersuchtes Sklettteil 45,00 € zu entrichten.
Für Tiere, die nicht in unserem Zuchtbuch/Register erfasst sind und deren Besitzer
nicht Mitglied im KSHC sind 75,00 € je untersuchtes Sklettteil zu entrichten

6. Aufwandsentschädigungen:
an Zuchtrichter bei Clubzuchtschauen sowie Körungen
Fahrgeld 0,30 € / km
Tagegeld 30,00 €
an Zuchtwarte
Zwingerbesichtigungen 20,00 €
Wurfbesichtigungen 25,00 €
Wurfabnahmen bis 6 Welpen 25,00 €
je weiterer Welpe 5,00 €
als Mitglied der Körkommission 15,00 €
Fahrgeld für alle genannten Tätigkeiten 0,30 €/km
Sitzungen des Vorstandes sowie anderer einberufener Kommissionen
Tagegeld 15,00 €
Fahrkosten lt. Tarif der DB 2. Klasse
für KfZ 0,30 €/km

7. Sonstiges:
Anforderungen von Vordrucken, Schriftverkehr, Lieferung u.ä. Portokosten
Kaukasen-Kurier incl. Portokosten pro Exemplar 5,00 €
Jahresabo 20,00 €
Kaukasen-Kurier incl. Portokosten Ausland Jahresabo 29,00 €

Nichtmitglieder zahlen den dreifachen Preis für Leistungen, die durch den Club angeboten werden. Dies gilt nicht bei NZB´n, Phänotypbeurteilungen, Körungen und HD-Beurteilungen für Tiere, die in unserem Zuchtbuch geführt werden.

Bestätigt durch die Hauptversammlung am 28.03.2015



 
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