Sie sind hier: Startseite » Verein » Zuchtwartordnung

Zuchtwartordnung der KSHC e.V.

§ 1
Inhalt der Zuchtwartordnung

Diese Ordnung regelt den Einsatz, die Aufgaben und die Ausbildung von Zuchtwarten

§ 2
Bedeutung der Zuchtwarte
Zuchtwarte sind unmittelbare Ansprechpartner und Berater der Mitglieder in Zuchtangelegenheiten. Sie handeln bei ihrer Tätigkeit im Namen des Clubs und sind berechtigt jederzeit Zwingerbesichtigungen durchzuführen, wenn sie von der Zuchtleitung (ZL) dazu aufgefordert werden und können die Vorlage von Zwinger- und/oder Sprungbuch fordern.

§ 3
Aufgaben der ZuchtwarteZuchtwarte sind verpflichtet alle Unregelmäßigkeiten, die ihnen über züchterische Dinge bekannt werden, unverzüglich dem Hauptzuchtwart (HZW) zu melden. Sie müssen objektiv und ehrlich bei ihrer Tätigkeit sein und jeden Züchter gleichbehandeln. Freunde und Verwandte dürfen keinenfalls bevorzugt werden.
Weiterhin gehört zu seinen Aufgaben:
Kontrolle über die Einhaltung der Zuchtordnung
Beratung bei der Wahl des Zuchtpartners
Abzeichnung der Deckscheinanträge nach Kontrolle Rüden, die auf Grund von
Auflagen o.Ä. nicht zur Hündin passen, können mit Begründung abgelent werden.
Der Züchter kann dagegen beim HZW Einspruch erheben.
Kontrolle der Zwingeranlagen unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes und der
Mindestanforderung an den Zwinger, bei Zwingernamenschutzanträgen (auf Kosten
des Züchters) und bei jedem Wurf (ohne Kosten für den Züchter)
Wurfbesichtigung bei jedem Neuzüchter möglichst zum 3. Tag und auf Wunsch des
Züchters. Wurfabnahme (8. Woche) bis dahin müssen die Welpen gechipt sein.
Er fertigt Protokolle über jede Besichtigung bzw. Abnahme und zeichnet das
Zwingerbuch ab.
Beratung von Kaufinteressenten
Unterstützung der Arbeit Zuchtbuchamt
Durchführung von Nachzuchtbeurteilungen und fertigen von Protokollen
Mitarbeit in der Körkomision

§ 4
Kosten des Zuchtwartes
Die Gebühren, die ein Zuchtwart erheben kann, regelt die Gebührenordnung. Bei kostenpflichtigen Zwingerbesichtigungen und bei Wurfbesichtigungen sowie bei Wurfabnahmen sind die ihm zustehenden Kosten sofort zu begleichen. Sollte ein Züchter einem weit entfernt wohnenden Zuchtwart wählen, sind auch die anfallenden Übernachtungskosten vom Züchter zu tragen.

§ 5
Ausbildung der ZuchtwarteFür den Aufbau einer Organisation von Zuchtwarten, der Zuordnung zum Züchter sowie die Aus- und Weiterbildung der ZW ist die Zuchtleitung zuständig.
Kriterien zur Ausbildung zum Zuchtwart:Bewerben kann sich jedes Mitglied, das eine zweijährige Mitgliedschaft im KSHC e.V. nachweisen kann.Kenntnisse über gesetzliche Bestimmungen zur Hundehaltung, kynologische Grundkenntnisse über den Kaukasischen Schäferhund hat.Züchterische Erfahrung und Grundkenntnisse über Zucht und Vererbung nachweisen kann (durch eigenen Kaukasenwurf)Der Bewerber hat einen schriftlichen Antrag an den HZW zu stellen und Punkt 1 und 3 nachzuweisen.Nach Bestätigung durch die Clubleitung (nach vorangegangenem Eignungsgespräch) erhält der Zuchtwartanwärter (ZWA) durch die Zuchtleitung einen Lehrzuchtwart (LZW) zugeteilt.Unter Anleitung des LZW oder eines von ihm bevollmächtigten Zuchtwart hat der ZWA an3 Wurfabnahmen mit Protokollführung1 Körung mit Auswertung von 5 Tieren (schriftlich)2 Nachzuchtbeurteilungen (NZB) mit Auswertung von 6 Tieren (schriftlich)teilzunehmen und
- 1 Zwingerbesichtigung mit Beschreibung durchzuführen.

Protokolle sowie Einschätzungen und Berichte von Punkt 6 sind in 2-facher Ausführungan den LZW zusenden. Findet die Anwartschaft unter der Leitung eines vom Lehrzuchtwart bevollmächtigten ZW statt, so sind diese schriftlichen Arbeiten erst an diesen ZW zusenden, der sie dann mit einer kurzen Einschätzung an den Lehrzuchtwart weiterreicht. Die schriftlichen Arbeiten sind innerhalb von 4 Wochen nach der Maßnahme zuzustellen. Die Rückgabe durch den LZW erfolgt ebenfalls innerhalb von 4 Wochen (Original des Berichts verbleibt beim LZW)Der Zuchtwartanwärter hat an allen durch die Zuchtleitung organisierten Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung teilzunehmen. Er hat sich Kenntnisse über Tierschutz / Tierhygiene anzueignen.Durch den LZW erhält der Anwärter frühzeitig Termine von Wurfabnahmen bzw. Wurfbesichtigungen genannt. Termine für NZB und Körungen sind aus dem KK zu entnehmen.Die Ausbildung ist auf 3 Jahre begrenzt.Nach Absolvierung aller Ausbildungsmaßnahmen hat der Lehrzuchtwart einzuschätzen, inwieweit der Anwärter sich der Prüfung stellen kann.Die Prüfung zum Zuchtwart erfolgt schriftlich vor der Zuchtleitung mit einer Prüfung am Hund.Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bestätigung durch die Clubleitung.Eine nicht bestandene Prüfung kann nach 6 Monaten wiederholt werden.Die Kosten für die Ausbildung zum Zuchtwart trägt der Anwärter.

§6
Schlussbestimmung
Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich.


 
Besucherzaehler